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Psychotherapie

Unsere Praxisgemeinschaft ist von allen allgemeinen und privaten Krankenkassen für psychotherapeutische Behandlungen zugelassen.

Wir halten ein breites Behandlungsangebot für Patienten/Patientinnen vor, aber auch spezielle Angebote für Kollegen, z. B. Selbsterfahrung und Supervision.

Zudem können besondere Angebote als Privatleistung nach Wunsch in Anspruch genommen werden können. Dazu gehören z. B. Paarberatungen, Coaching oder Heilhypnose in besonderen Situationen.

Wenn Sie eine Psychotherapie beginnen möchten:

Von unserem Team können alle gängigen und anerkannten Psychotherapieverfahren dargestellt werden – von der Psychoanalyse über tiefenpsychologische Verfahren bis hin zur Verhaltenstherapie, ebenso EMDR als Methode innerhalb aller genannter Verfahren. Jeder Therapeut/jede Therapeutin hat dabei seine/ihre eigenen Schwerpunkte. So können wir je nach Notwendigkeit den passenden Therapeuten/die passende Therapeutin wie auch das zum Problem und zur Person des Patienten/der Patientin passende Psychotherapieverfahren individuell auswählen.

Die Krankenkassen haben die Psychoanalyse, die tiefenpsychologische Psychotherapie und die Verhaltenstherapie als sogenannte Richtlinienpsychotherapie in den Leistungskatalog aufgenommen. Als weitere Methode ist EMDR (Eye Movement Desensitization and Reprozessing) speziell zur Behandlung von posttraumatischen Störungen zugelassen.

Die ersten – probatorischen – Behandlungstermine können nach einfacher Terminabsprache erfolgen, danach muss ein Antrag bei der jeweiligen Krankenkasse gestellt werden, damit die angestrebte psychotherapeutische Behandlung von der Krankenkasse bezahlt wird.

Durch das Antragsverfahren begleiten wir Sie, so dass dies für Sie keine Hürde sein wird.

Die ersten Behandlungstermine, die auch probatorische Sitzungen genannt werden, dienen einerseits zum gegenseitigen Kennenlernen, andererseits zum gezielten Erfassen der Problemstellung und zur Prüfung, ob Psychotherapie helfen kann und wenn ja, welches Behandlungsverfahren den besten Erfolg erhoffen lässt.

In diesen ersten Stunden müssen beide – Patient wie Therapeut – prüfen, ob sie miteinander arbeiten können. Als Patient/Patientin sollten Sie diese Zeit auch nutzen, um mögliche Ängste, Unsicherheiten und Fragen mit dem Therapeuten zu besprechen. Auch können schon erste Ziele ins Auge gefasst werden. Zudem müssen organisatorische Details besprochen werden, z. B. in wie weit regelmäßige Termine mit ausreichender Sicherheit in den Tagesablauf eingeplant werden können, denn in der Regel zieht sich eine psychotherapeutische Behandlung über einen längeren Zeitraum hin.

Sie sind eingeladen Kontakt zu uns aufzunehmen.

Soweit Sie nicht das Sekretariat, sondern einen Therapeuten/eine Therapeutin direkt anrufen, werden Sie vielleicht nur den Anrufbeantworter erreichen, denn während der Behandlungen sollen Störungen vermieden werden. Wenn Sie dort eine Nachricht aufsprechen, rufen wir so bald wie möglich zurück.

Die Deutsche Psychotherapeutenvereinigung hat eine interessante „Patienteninformation zur Psychotherapie in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)“ herausgegeben. Diese stellen wir Ihnen hier als PDF-Download zur Verfügung.

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